Als Praktischen Arzt bezeichnet man einen Arzt mit Approbation, der über keine Weiterbildung in einem speziellen Fachgebiet verfügt. „Praktischer Arzt“ ist heute nur noch eine Übergangsbezeichnung, da die Weiterbildung zum Facharzt verpflichtend geworden ist. Praktische Ärzte sind als Hausärzte tätig.
Bei der Hausarztfunktion steht der Gedanke einer auf Dauer angelegten Patient-Arzt-Beziehung im Vordergrund, die es dem Arzt ermöglicht, mit der Vorgeschichte und dem sozialen Umfeld des Patienten vertraut zu sein. Ist ein Patient bei verschiedenen Fachärzten in Behandlung, soll der Hausarzt die von diesen geleisteten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen koordinieren.
Deutscher Hausärzteverband
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
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