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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stiftung Gesundheit, als Träger der Arzt-Auskunft, ist bemüht, diese Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die veröffentlichte Website www.arzt-auskunft.de. Diese Website ist noch nicht vollständig barrierefrei.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.stiftung-gesundheit.de ist noch nicht vollständig barrierefrei. Wir werden unser Internetangebot für unsere Nutzerinnen und Nutzer weiter prüfen und optimieren. Wir bitten um Verständnis, dass noch nicht alle Seiten die optimale Barrierefreiheit aufweisen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Einige Funktionen sind noch nicht ausreichend von Screenreadern lesbar
  • Einige Bilder haben aufgrund der Überarbeitung der Website noch keinen Alt-Text
  • Einige PDF-Dateien, die auf dieser Seite zur Verfügung gestellt werden, sind noch nicht barrierefrei zu nutzen.
  • Es fehlen Erläuterungen in leichter Sprache.
  • Es fehlen Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
  • Einige Seiten lassen sich ohne eingeschaltete Styles (CSS) nicht fehlerfrei nutzen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Februar 2023 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 1. Februar 2023 durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 1. Februar 2023 überprüft.

Barriere melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns dafür per E-Mail unter info@stiftung-gesundheit.de.

Schlichtungsverfahren

Nutzer der Website www.arzt-auskunft.de haben die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, wenn die Rückmeldungen für sie nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet wurden. Dafür ist für den Bund die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zuständig – auf Landesebene gibt es entsprechende Durchsetzungs- oder Beschwerdestellen.