Was ist das E-Rezept?
Das Rezept in elektronischer Form (kurz E-Rezept) soll das gedruckte Formular (Muster 16) ablösen. Die Einführung ist verpflichtend für alle Verordnungen von rezeptpflichtigen Arzneimittel aller gesetzlich Versicherten.
Patient:innen erhalten das E-Rezept als QR-Code in digitaler Form oder ausgedruckt, um es in einer Apotheke vorzulegen.
Gibt es Ausnahmen?
Von der Einführung ausgenommen sind Privatrezepte sowie weitere Verordnungsarten, etwa Hilfs- und Heilmittel, T-Rezepte oder Betäubungsmittel.