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Diese Kriterien kennzeichnen barrierefreie Praxen in der Arzt-Auskunft

Behindertenparkplätze

Die Praxis hat mindestens einen Stellplatz, der die Anforderungen an einen Behindertenparkplatz erfüllt:

  • Die Bordsteine müssen in gesamter Breite auf einer Höhe von 3 cm abgesenkt, taktil und optisch kontrastierend wahrnehmbar gekennzeichnet sein.
  • Bei Parkplätzen quer zur Fahrtrichtung muss
    • ein Doppelstellplatz mindestens 6 Meter breit und 5 Meter lang sein,
    • ein einfacher Stellplatz mindestens 3,50 Meter breit sein.
  • Parkplätze in Fahrtrichtung (Längsparkplätze) müssen laut DIN 18024-1
    • eine mindestens 2,50 Meter breit,
    • eine mindestens 7,50 Meter lang,
    • eine Bewegungsfläche neben dem Fahrzeug von 1,50 Meter haben.

Praxis ebenerdig oder Aufzug vorhanden

Die Praxis ist ohne Treppensteigen erreichbar; einzelne Stufen sind jedoch möglich. Sofern die Praxis sich nicht im Erdgeschoss befindet bzw. ebenerdig zu begehen ist, steht ein Aufzug zur Verfügung.

Achtung: Nur weil ein Aufzug vorhanden ist, bedeutet dies nicht, dass die Praxis ganz ohne Stufen zu erreichen ist oder der Aufzug rollstuhlgerecht sein muss.

Stufenfreier Zugang

Die Praxis ist ohne Stufen erreichbar. Der stufenlose Zugang erfolgt möglichst über den Haupteingang der Praxis, im Ausnahmefall über einen Nebeneingang, wobei anlegbare Rampen oder ein Treppenlift, der auch mit einem Elektrorollstuhl nutzbar sein muss, als Hilfsmittel akzeptiert werden. Dafür muss eine ausreichende Durchgangsbreite (Türbreite mindestens 90 cm) vorhanden sein.

Bild: eine Frau mit Krücken

Aufzug ist rollstuhlgerecht

Die Praxis ist mit einem rollstuhlgerechten Aufzug erreichbar. Der Aufzug gilt als rollstuhlgerecht,

  • wenn die Bewegungsfläche vor den Fahrschachttüren mindestens 150 cm breit und mindestens 150 cm tief ist,
  • diese Bewegungsfläche andere Verkehrswege und Bewegungsflächen nicht überlagert,
  • die lichte Breite der Fahrschachttüren mindestens 90 cm beträgt,
  • die Fahrschachttüren nicht direkt gegenüber abwärts führenden Treppen und Rampen angeordnet sind,
  • das Bedienungstableau und Haltestangen vom Rollstuhl aus zu erreichen sind.

Aufzug ist barrierefrei

Die Praxis ist mit einem barrierefreien Aufzug erreichbar. Der Aufzug gilt als barrierefrei, wenn zusätzlich zu den Anforderungen an rollstuhlgerechte Aufzüge

  • die Schrift des Bedientableaus erhaben, kontrastreich und blendfrei lesbar sowie zwischen 15 und 40 mm groß ist.
  • es einheitlich taktile und akustische Hinweise auf die Geschossebene gibt.
Fahrstuhlbeschriftung in Blindenschrift.

Untersuchungsmöbel höhenverstellbar/flexibel

Ist ein Umsetzen aus dem Rollstuhl in einen Behandlungsstuhl, (z.B. bei Augen- oder HNO-Ärzten) notwendig, müssen die Armlehnen wegklappbar sein oder eine ausreichende Bewegungsfläche für einen Rollstuhl (Behandlung ohne Umsetzen) vorhanden sein. Die Untersuchungsliegen, Gynäkologischen Stühle, Zahnarztstühle etc. müssen höhenverstellbar/ flexibel sein und so die Untersuchung gewährleisten.

Praxis ist rollstuhlgerecht

Die Praxis gilt als rollstuhlgerecht, wenn die nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • die Tür ist mindestens 90 cm breit,
  • der Zugang ist stufenlos oder über eine Rampe mit bis zu 6 Prozent Steigung erreichbar,
  • die Gänge sind mindestens 120 cm breit,
  • das Mobiliar ist so gestellt, dass die Durchfahrt mit einem Rollstuhl möglich ist,
  • die Praxisräumlichkeiten sind komplett stufenlos bzw. durch einen für Rollstühle geeigneten Aufzug erreichbar,
  • das Patienten-WC der Praxis ist mindestens bedingt barrierefrei.
Fahrstuhlbeschriftung in Blindenschrift.

WC ist bedingt barrierefrei

Die Praxis hat ein WC, das die grundlegenden Anforderungen an ein bedingt barrierefreies WC erfüllt:

  • die Tür ist mindestens 90 cm breit,
  • der Zugang ist stufenlos oder über eine Rampe mit bis zu 6 Prozent Steigung erreichbar,
  • es gibt Schiebetüren oder Türen, die sich nach außen öffnen lassen,
  • die Spülung ist im Sitzen mit Arm oder Händen zu erreichen,
  • Armaturen, Seifenspender und Trockenvorrichtungen sind erreichbar und einhändig bedienbar.

WC ist barrierefrei

Das Patienten-WC der Praxis gilt durch folgende Kriterien als barrierefrei:

  • Die Türen sind mindestens 90 cm breit,
  • der Zugang ist stufenlos oder über eine Rampe mit bis zu 6 Prozent Steigung erreichbar,
  • es gibt Schiebetüren oder Türen, die sich nach außen öffnen lassen,
  • rechts und links neben dem Toilettenbecken sind mindestens 90 cm breite und 70 cm tiefe Bewegungsflächen vorhanden,
  • die Bewegungsfläche vor dem Waschtisch und der Toilette ist mindestens 1,50 Meter breit und 1,50 Meter lang,
  • die Höhe des WC-Sitzes beträgt zwischen 46–48 cm,
  • Haltegriffe sind beidseitig neben dem WC vorhanden,
  • die Spülung ist im Sitzen mit Arm oder Händen erreichbar,
  • WC-Papierhalter befinden sich beidseitig an den Haltegriffen,
  • der Waschtisch ist höchstens 80 cm hoch und bedingt unterfahrbar, das heißt die Kniefreiheit beträgt etwa 30 cm Tiefe und 67 cm Höhe,
  • Armaturen, Seifenspender und Trockenvorrichtungen sind erreichbar und einhändig bedienbar
  • Toilette, Waschbecken, Taster sowie Haltegriffe sind kontrastreich gestaltet.

Gebärdensprache

Die Praxis ermöglicht durch eine:n oder mehrere Mitarbeiter:innen der Arztpraxis die Kommunikation mittels Gebärdensprache.

Termin per Fax

Die Praxis bietet die Möglichkeit, Termine per Fax zu vereinbaren.

Terminvergabe: online

Die Praxis bietet die Möglichkeit, Termine online über einen externen Anbieter zu vereinbaren.

Induktive Höranlagen

Die Praxis verfügt über induktive Höranlagen (auch Ringschleifenanlagen oder Induktionsschleifen genannt). Diese ermöglichen es Personen, die Hörgeräte tragen, Musik oder Wortbeiträge störungsfrei und drahtlos direkt über das Hörgerät zu empfangen.

Orientierungshilfen für Sehbehinderte

Sehbehinderten und blinden Menschen bekommen Orientierungshilfen geboten, wie taktile Bodenelemente, die mit dem Tastsinn deutlich wahrnehmbar und kontrastreich gestaltet sind. Zudem gelten folgende Anforderungen:

  • Bei Treppen sollte die erste und letzte Treppenstufe deutlich markiert sein. Zudem helfen taktile Aufmerksamkeitsfelder (60 cm tief) vor und nach der Treppe.
  • Treppenhandläufe müssen durchlaufend über Hindernisse (z.B. Heizungen, Fensteröffnungen) hinweg führen und sicher umgreifbar sein. Kontrastreich markierte Enden erleichtern die Orientierung.
  • Glasflächen und Glastüren müssen kontrastreich markiert sein.
  • Schilder sollen gut lesbar und mit kontrastreicher Beschriftung in Augenhöhe angebracht sein.
  • Die Beleuchtung von Treppenhäusern und Fluren ist hell und blendfrei.
Fahrstuhlbeschriftung in BlindenschriftBild: Handlauf in der Arztpraxis

Informationsmaterial und Website in leichter Sprache

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Einschränkungen oder geistiger Behinderung ist es schwierig, komplizierte Texte zu verstehen. Auch Menschen, die die deutsche Sprache nicht oder wenig beherrschen, können von leichter Sprache profitieren. Außerdem ist sie einfacher erfassbar für blinde Menschen, die einen Screenreader nutzen. Ein paar Regeln erleichtern das Lesen von Praxis- und Informationsbroschüren sowie der Website:

  • Gut lesbare Schrift (z.B. Arial 14 pt.),
  • keine unterstrichenen und kursiven Wörter,
  • neue Sätze kommen in einen neuen Absatz,
  • Trennung besonders langer Wörter mit Bindestrich (z.B. „Barriere-Freiheit“),
  • keine Metaphern, keine komplizierten Zahlenangaben (z.B. statt 123.321 besser “viele”),
  • kurze Sätze, wenig Kommata,
  • schwierige Wörter erklären, keine Alternativwörter für den gleichen Ausdruck,
  • Bilder zur Veranschaulichung.

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