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Rechtsmedizin

Der Facharzt für Rechtsmedizin (auch "Gerichtsmediziner", "Forensischer Mediziner") ist im Auftrag der Staatsanwaltschaft und damit der Rechtspflege tätig. Seine Aufgabe ist in erster Linie die Aufklärung ungewöhnlicher Todesfälle durch die Untersuchung von Blut- oder Gewebeproben des Verstorbenen oder durch Obduktion (Leichenöffnung). Rechtsmediziner nehmen unter anderem auch DNA-Analysen zur Feststellung von Verwandtschaften vor oder untersuchen Blut und Urin auf Drogenkonsum. Aufgrund ihrer Befunde erstellen sie Gerichtsgutachten.

Ausbildung: Medizinstudium + fünfjährige Weiterbildung

Berufsverband Deutscher Rechtsmediziner e.V. (BDRM) (www.bvd-rechtsmedizin.de)
Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) (www.dgrm.de)

Diagnose / Therapie / Plz / Ort / Name
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