Der Facharzt für Plastische Chirurgie nimmt aus funktionellen oder kosmetischen Gründen operativ Veränderungen an den Organen oder der Körperoberfläche vor. Dazu gehört:
Ästhetische Chirurgie: "Schönheitsoperationen" (z.B. Brustvergrößerung, Nasenkorrektur), die aus medizinischer Sicht nicht notwendig sind
Verbrennungschirurgie: Behandlung von Brandverletzungen, z.B. durch Gewebetransplantation
Handchirurgie: Behandlung von Verletzungen, Erkrankungen und Fehlbildungen der Hände
Die Bezeichnung "Facharzt für Plastische Chirurgie" wurde 2006 durch "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" ersetzt.
Ausbildung: Medizinstudium + sechsjährige Weiterbildung
Berufsverband Plastische und Rekonstruktive Chirurgie (www.berufsverband-plastische-rekonstruktive-chirurgie.de)
Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e.V. (www.dgpw.de)
Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) (www.vdpc.de)
Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) (www.vdaepc.de)