|
Folgende Anforderungen an Arztbewertungen
bestehen:
-
Betreiber
von Arztbewertungsportalen müssen nach Ansicht der
Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Wirtschaft
Ärzte schriftlich informieren, wenn diese bewertet wurden. Das
Ärztliche Zentrum für Qualität
(ÄZQ) fordert darüber hinaus, Ärzte bereits
zu informieren, bevor die Bewertungen online gestellt werden. Das ist
bei Portalen, bei denen Bewertungen direkt nach dem Absenden der User
ungeprüft online gehen, natürlich nicht
möglich. Die Stiftung Gesundheit stellt Patientenbewertungen
unter www.arzt-auskunft.de erst nach
redaktioneller Prüfung online. Parallel erhalten die Praxen
dazu ein Informations-Schreiben.
-
Im
Text stehen die Motive des Verfassers. Das sind nützliche
Informationen für Patienten und Versicherte. Doch
Freitextfelder haben eine Kehrseite: Sie geben die Möglichkeit
zu Schmähkritik. Jura-Professor Dr. Mario Martini sagte in der
November 2010-Ausgabe des Berliner Ärzteblatts:
„Ohne redaktionelle Kontrolle sind Freitextfelder
unzulässig.“ Für die Arzt-Auskunft der
Stiftung Gesundheit lesen geschulte Mitarbeiter alle Kommentare, bevor
sie diese online stellen.
-
Seit Arztbewertungsportale online sind, gibt es Warnungen vor
Missbrauch. Missliebige Kollegen könnten viele Bewertungen
hintereinander abgeben, um einen Arzt zu diskreditieren. Die
verschiedenen Bewertungsportale verfolgen unterschiedliche
Ansätze, um dies zu verhindern, etwa Anmeldung per E-Mail,
eine Transaktionsnummer (TAN) an das Handy, Kontrolle der IP-Adresse
eines Computers oder Log-in mit den Versichertendaten. Alle Varianten
haben Vor- und Nachteile. Mehr dazu auf Seite 2 in der Sonderausgabe
des Stiftungsbriefs zum Thema Arztbewertungen.
-
Die
meisten Bewertungsportale haben bislang nicht genug Bewertungen, um
Patienten hilfreiche Informationen zu liefern. Die Stiftung Gesundheit
hat deshalb den Empfehlungspool initiiert. Die
teilnehmenden Portale nutzen ihre Arztbewertungen gemeinsam.
-
Patienten
können die Qualität ärztlicher Leistung
nicht bewerten – das meint die Mehrheit der Ärzte
laut der Studie „Ärzte im
Zukunftsmarkt Gesundheit 2007“.
Tatsache ist: Viele
Faktoren, etwa der Lebensstil oder die Compliance, beeinflussen den
Behandlungserfolg. Patienten können jedoch darlegen, wie
zufrieden sie mit der Organisation, den Ärzten, ihren
Mitarbeitern und den Praxen insgesamt sind. Mitte 2010 hat das GESIS –
Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim, einen
kognitiven Pretest zum Fragebogen der Arzt-Auskunft durchgeführt.
Die Testpersonen empfanden die Fragen und Kategorien als leicht
verständlich und eindeutig.
-
Zu
wem geht ein Arzt, wenn er krank ist? Diese Frage stellt die Stiftung
Gesundheit kontinuierlich den Ärzten in Deutschland. Daraus
ergibt sich eine Landschaft der medizinischen Reputation, des
fachlichen Rufs. Über die Arzt-Auskunft und Partner-Seiten wie
die Homepage der Deutschen BKK können Nutzer die Informationen
einsehen. Die medizinische Reputation ist Teil des Arztprofils.
Zusätzliche
Anforderungen an Arztbewertungen speziell für
Krankenversicherer:
-
Krankenkassen
dürfen ein Arztbewertungsportal nicht selbst betreiben, weil
ihnen dafür die juristische Grundlage fehlt. Sie brauchen
einen Kooperationspartner. Jura-Professor Dr. Mario Martini von der
Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer,
schreibt: „Denkbar ist, dass ein privater Betreiber das
Portal in eigener Regie gestaltet und seine Dienste der
Krankenversicherung andient. Dann handelt es sich nicht um ein
öffentlich-rechtliches Portal.“
-
Bei
Eingriffen in den Wettbewerb gelten für
öffentlich-rechtliche Institutionen hohe Auflagen: So
dürfen sie etwa nicht mit privatwirtschaftlichen Anbietern
zusammenarbeiten.
-
Die
gesamte öffentlichen Verwaltung – auch Krankenkassen
– sind durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter
Menschen dazu verpflichtet, ihre Informationen im Internet
barrierefrei verfügbar zu machen. Als Partner des
Bundesministerium für Arbeit und Soziales liefert die Stiftung
Gesundheit ihre Informationen barrierefrei.
-
Gerade
Krankenversicherungen sollten darauf achten, dass sie im
Arztbewertungsportal Arztadressen von hoher qualitativer Güte
haben, damit ihre Versicherten die jeweiligen Ärzte auch
tatsächlich erreichen können.
Ausführliche Berichte zu den jeweiligen
Kriterien finden Sie in der Sonderausgabe des Stiftungsbriefs zum Thema
Arztbewertungen.
Die Stiftung Gesundheit bietet ihren Partnern
Rechtssicherheit bei der Einbindung der Arzt-Auskunft samt Empfehlungen
in ihre Internetauftritte. (Kontakt über: ).
So erfüllen sie ohne eigenen Aufwand die Anforderungen an
Arztbewertungen.
|
|
|