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Stiftungsbrief-News
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Wir informieren monatlich per E-Mail mit den Stiftungsbrief-News: knappe Nachrichten zu Rechtsprechung, Praxismarketing, Studien und mehr. Die jüngste Ausgabe und das Archiv finden Sie unten. Außerdem können Sie auch die gedruckten Ausgaben des vierteljährlichen Stiftungsbriefes downloaden: Unter dem Bild rechts finden Sie alle Ausgaben der vergangenen Jahre. |
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Juli 2010
Patienten werfen Ärzten einmal pro Jahr Behandlungsfehler vor
Rund 40 Prozent der niedergelassenen Ärzte sind etwa einmal im Jahr mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert. Das ist ein Ergebnis der noch unveröffentlichten Studie zu Qualitätsmanagement und Patientensicherheit 2010 der Stiftung Gesundheit.
Die vorausgegangenen Studien finden Sie auf www.stiftung-gesundheit.de in der Rubrik "Forschung".
Rechtstipp: Aufklärung über Behandlungsalternativen dokumentieren
Ärzte müssen in den Behandlungsunterlagen dokumentieren, dass sie Patienten über Behandlungsalternativen mit vergleichbaren Erfolgsaussichten aber unterschiedlichen Risiken aufgeklärt haben. Denn im Zweifelsfall müssen die Ärzte beweisen, dass es eine solche Aufklärung gab. Können sie das nicht, liegt keine wirksame Einwilligung der Patienten in die jeweiligen Eingriffe vor.
Rechtsanwalt Matthias Hein aus Leipzig referiert auf dem 11. Deutschen Medizinrechtstag in Göttingen zum Thema "Anforderung an die Dokumentation aus juristischer Sicht".
Programm und Anmeldeunterlagen zum 11. Deutschen Medizinrechtstag
Kostenloses anwaltliches Orientierungsgespräch im Medizin- und Arbeitsrecht
Ob Behandlungsfehlervorwurf, arbeitsrechtlicher Stress oder Abrechnungsfragen – der Deutsche Zentralverein Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) verweist seine Mitglieder bei Rechtsfragen an die Vertrauensanwälte des Medizinrechts-Beratungsnetz. Diese sind auf Medizin- oder Arbeitsrecht spezialisiert und geben eine kostenlose erste Einschätzung des Falles.
Hierzu kooperiert der DZVhÄ mit dem Medizinrechts-Beratungsnetz des Medizinrechtsanwälte e.V. Dieser Service steht allen Ärzten wie auch Patienten seit über zehn Jahren bundesweit zur Verfügung.
Beratungsscheine online anfordern können Sie auf www.medizinrechts-beratungsnetz.de sowie auf dem Portal Einfach-Teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Online-Arztbewertungen: Dissens um Freitext-Kommentare
Der AOK-Arzt-Navigator hat erneut die Diskussion entfacht, unter welchen Voraussetzungen Arztbewertungen valide Aussagen zur Patienten-Zufriedenheit werden. Ein Qualitätsmerkmal: Portal-Mitarbeiter prüfen Freitext-Kommentare, bevor sie sie online stellen. So lassen sich Beleidigungen und Schmähkritik ausschließen.
Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, sagt: "Freitext-Kommentare haben zwei Seiten: Sie bedeuten einen hohen Aufwand bei der Kontrolle, zugleich charakterisieren sie aber, welch’ Geistes Kind der Bewertende ist."
Mehr zu diesen Themen finden Sie im Stiftungsbrief 3/2010.

