Stiftungsbrief-News

Wir informieren monatlich per E-Mail mit den Stiftungsbrief-News: knappe Nachrichten zu Rechtsprechung, Praxismarketing, Studien und mehr. Die jüngste Ausgabe und das Archiv finden Sie unten.

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November 2009

Projekt: Barrierefreie Praxis

Barrierefrei ist mehr als rollstuhlgerecht: Je nach Art einer Behinderung sind zum Beispiel Sehbehinderten-Hilfen oder Kenntnisse der Gebärdensprache förderlich. Damit Patienten künftig einfacher eine passende Praxis finden, befragt die Stiftung Gesundheit die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten nach dem Grad der Barrierefreiheit ihrer Praxis. Die Ergebnisse fließen in die Arzt-Auskunft ein. Partner des Projektes sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Verlag Springer Medizin (Ärzte Zeitung, Lifeline.de).

Mehr Informationen zum Projekt und zum Thema Barrierefreiheit

Gerechte Urlaubsplanung in der Praxis

Ordnen Ärzte Betriebsferien an, sollten sie die Praxis aus Rücksicht auf Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern nur während der Schulferien schließen. Um des guten Betriebsklimas Willen empfiehlt sich zudem, nicht mehr als zwei Drittel des Jahresurlaubs für Betriebsferien zu verplanen. Überschneiden sich Urlaubswünsche mehrerer Mitarbeiter, haben die Eltern unter ihnen Vorrang. Doch ebenso sollten Ärzte die Erholungsbedürftigkeit der Mitarbeiter und den Zeitpunkt des letzten Urlaubs berücksichtigen.

Diese und weitere nützliche Tipps finden sich im neu erschienenen Ärzte-Ratgeber "Recht in der Praxis", online erhältlich für 9,90 Euro unter www.ratgeberverlag.de.

Sichere Quelle für Versicherer: Arzt-Auskunft Professional

Die Gesundheitsportale im deutschsprachigen Internet greifen für die Arztsuche auf die Arzt-Auskunft zurück. So unter anderem Stern.de, Onmeda.de, Netdoktor.de, Lifeline.de – und jetzt auch das Portal Einfach-teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Für die Patienten und Versicherten nicht sichtbar dagegen: Krankenversicherer, sowohl gesetzlich als auch privat wie AOK und Allianz, nutzen für ihre Versicherten-Information die Arzt-Auskunft Professional, die Strukturdatenbank der Arzt-Auskunft. Mit ihrer Hilfe benennen sie in den Servicecentern Ärzte nach Spezialisierungen, aber auch zum Beispiel Öffnungszeiten oder dem Grad der Barrierefreiheit.

Mehr Informationen finden Sie im Stiftungsbrief. Alle Kooperations-Partner der Arzt-Auskunft finden Sie hier.

Werberecht: "Proktologische Behandlung" auf Praxisschild zulässig

Ärzte dürfen auf Praxisschildern auf besondere fachliche Erfahrungen hinweisen. Das hat das Landgericht Wuppertal mit einem Urteil vom 15.05.2009 (Az.: 15 O 11/09) entschieden. Ist ein Arzt langjährig auf dem Gebiet der sportmedizinischen oder proktologischen Behandlungen tätig, darf er dies auch auf dem Praxisschild verzeichnen. Die Information muss jedoch sachgerecht sein und nicht irreführend.