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Stiftungsbrief-News
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August 2007
"Ärztebewertungen im Internet werden voranschreiten."
Neu im Internet sind Bewertungsportale, in denen Patienten ihre Meinung über Ärzte und Zahnärzte öffentlich äußern können. 72,8 Prozent der Ärzte erwarten, dass Empfehlungslisten voranschreiten werden. Und gut 92 Prozent der Ärzte stimmen der Aussage zu, dass Patienten großes Interesse daran haben, Ärzte empfohlen zu bekommen.
Sehr unterschiedlich sind die zugemessenen Kompetenzen: 61,2 Prozent der Ärzte sind der Meinung, dass Laien ärztliche Kompetenz nicht einschätzen oder gar bewerten können.
Anders sieht es innerhalb Kollegenschaft aus: Mehr als 60 Prozent sind der Auffassung, dass die Ärzte durchaus die ärztliche Kompetenz der Kollegen einschätzen können.
Praxis-Marketing: Die 3 wichtigsten Werbemaßnahmen
47,4 Prozent der Befragten halten Werbemaßnahmen für wichtig bzw. sehr wichtig. Für 65 Prozent ist das Praxisteam (Kompetenz, Höflichkeit) die wichtigste Marketingmaßnahme. Ebenfalls ist den Ärzten die Präsenz im Internet (62,6 Prozent) sowie das äußere Erscheinungsbild ihrer Praxisräume (50,6 Prozent) bedeutsam.
Befragt wurden gut 30.000 repräsentativ ausgewählte Ärzte. Insgesamt haben an der Studie 1.902 Ärzte und Zahnärzte teilgenommen dies entspricht einer Antwortquote von 6 Prozent. Durchgeführt wurde die Erhebung von der GGMA Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse (www.ggma.de).
Die Kurzfassung der Studie können Sie sich hier herunterladen.
Rechtstipp: Unterlagen beim Arztwechsel herauszugeben
Das Landgericht Flensburg hat beschlossen, dass Ärzte Röntgenunterlagen vorübergehend herausgeben müssen, wenn Patienten diese einem anderen Arzt oder Chiropraktiker vorlegen wollen (Az.: 1 F 16/07; 16.08.2007). Das LG Flensburg hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg bestätigt. Dieses hat entschieden, dass Ärzte anderen Medizinern die Röntgenbilder eines Patienten geben müssen, wenn dadurch Röntgenuntersuchungen vermieden werden. Patienten haben Anspruch darauf, dass außerhalb eines Rechtsstreits Einsicht in Krankenunterlagen genommen werden kann, wenn diese objektive physische Befunde sowie Behandlungsmaßnahmen betreffen.

