Stiftungsbrief-News

Wir informieren monatlich per E-Mail mit den Stiftungsbrief-News: knappe Nachrichten zu Rechtsprechung, Praxismarketing, Studien und mehr. Die jüngste Ausgabe und das Archiv finden Sie unten.

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Aktueller Stiftungsbrief Februar 2010

Arzt-Auskunft für mobile Endgeräte

Jetzt können Ärzte auch von unterwegs gefunden werden, denn: Die Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit ist nun kompatibel für mobile Endgeräte. Ob iPhone, Luxus-Navi oder andere mobile Endgeräte: Der Dienst arzt-auskunft.mobi bietet die Funktionalität der Arzt-Auskunft in unterschiedlichen Bildschirmformaten, sodass sie sich an viele verschiedene Geräte anpassen kann. Den Patienten werden Ärzte, Zahnärzte oder Psychologische Psychotherapeuten in ihrer Nähe angezeigt - egal wo sie sich gerade befinden.

Studie: Ärzte bevorzugen fachliche Fortbildungen

Ärzte favorisieren die Fortbildung in den medizinisch-fachlichen Themen gegenüber anderen Themenbereichen. Das hat die Studie "Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2009" der Stiftung Gesundheit ergeben. Im Rahmen der Befragung gaben 95 Prozent der Ärzte an, Fortbildungen in der eigenen medizinischen Fachdisziplin zu bevorzugen. Ganz unten auf der Beliebtheitsskala stehen Fortbildungen zu den Themen Personalführung, Praxismarketing und Praxismarketing im Web 2.0.

Auch bei der Art der Fortbildung setzt das Gros der Ärzte auf klassische Formen: 70 Prozent der Befragten bevorzugen Präsenzveranstaltungen. Online-Schulungen werden nur von 14 Prozent der Ärzte befürwortet. Zur Kurzfassung der Studie

Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist berufswidrig

Ärzte dürfen nicht mit Leistungen werben, die zur beruflichen Normalität gehören. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden (Az.: 5 K777/ 08): Demnach gilt Werbung mit Selbstverständlichkeiten als berufswidrig. Die Entscheidung richtete sich gegen einen Zahnarzt, der in einer Tageszeitung Anzeigen geschaltet hatte. Darin pries er nach Auffassung der Richter zahnärztliche Regelleistungen als Besonderheit an und erweckte damit den Eindruck, dass sein Angebot besonders vorteilhaft sei. Die Werbung sei demnach irreführend und verstoße gegen die zahnärztliche Berufsordnung.

Rechtstipp: Bei Verkehrsverstößen im Notfall zu Vorwürfen erstmal schweigen

Wenn Ärzte mit dem PKW zu dringenden Einsätzen fahren, verstoßen sie schon mal gegen die eine oder andere Verkehrsregel. Im Einzelfall wägen die Gerichte zwischen dem Nutzen des Patienten und der durch den Arzt entstandenen Verkehrsgefährdung ab. Wird ein Arzt bei einer Notfallfahrt geblitzt, sollte er nicht freiwillig zur Polizei gehen. Das Verfahren wird selten eingestellt, stattdessen unterbricht er damit eventuell die rettende Verjährung. Die beginnt bereits bei drei Monaten bei einfachen Verkehrsdelikten.

Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber "Recht in der Praxis" im Kitteltaschenformat aus dem Ratgeberverlag.

 
Januar 2010 - Barrierefreie Praxis: Angaben sind online
- Niedergelassene unterliegen bei Krankenhausleistungen nicht der GOÄ
- Haftung bei fehlerhafter Erstattung von Sachverständigengutachten
- SelbsthilfeWiki im Internet