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Stiftungsbrief-News
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Wir informieren monatlich per E-Mail mit den Stiftungsbrief-News: knappe Nachrichten zu Rechtsprechung, Praxismarketing, Studien und mehr. Die jüngste Ausgabe und das Archiv finden Sie unten. Außerdem können Sie auch die gedruckten Ausgaben des vierteljährlichen Stiftungsbriefes downloaden: Unter dem Bild rechts finden Sie alle Ausgaben der vergangenen Jahre. |
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August 2010
Praxistipp: Umgang mit Beleidigungen auf Arzt-Bewertungsportalen
Wenn Ärzte im Internet als unfreundlich bewertet werden, müssen sie diesen Kommentar hinnehmen, weil er unter die Meinungsfreiheit fällt. Bei ehrverletzenden Aussagen wie "Der Arzt ist ein Idiot" können Mediziner dagegen vorgehen. Verlangen Sie vom Betreiber der Seite - dieser steht im Impressum -, dass der Eintrag gelöscht wird. Dabei können sich Betroffene auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.03.2007 (AZ: VI ZR 101/06) berufen. Weitere Informationen zu diesem Thema und allen anderen News finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Stiftungsbriefs.
Neuer Service: Medizinrechts-Beratungsschein online anfordern
Bei Fragen zum Arbeits- und Berufsrecht, zur Arzthaftung und Zulassung sowie zu Gebühren können Ärzte nun auch direkt online einen Beratungsschein für ein kostenloses Orientierungsgespräch bei einem Vertrauensanwalt anfordern.
Träger des Medizinrechts-Beratungsnetzes ist der Medizinrechtsanwälte e.V., initiiert wurde es von der Stiftung Gesundheit.
Praxistipp: Erfolgreiches Beschwerdemanagement
Patienten-Beschwerden sind Chefsache und die sollten Sie ernst nehmen. Zufriedene Patienten empfehlen Iihren Arzt dreimal weiter. Unzufriedene Patienten hingegen teilen ihre negative Erfahrung zehn anderen mit.
Richtig mit Beschwerden umgehen:
- Reklamationen grundsätzlich ernst nehmen
- für Diskretion sorgen
- aktiv zuhören und ausreden lassen
- Verständnis zeigen und nachfragen
- Anlass dokumentieren
- für das Gespräch bedanken und Lösung vorschlagen
- Gespräch vertagen, wenn Sie keinen Zugang zum Patienten finden
Rechtstipp und Vortrag: Regelleistungsvolumina - Auswege aus der budgetären Zwangsjacke
Seit der Einführung der Regelleistungsvolumina habe sich die Honorarsituation in den vertragsärztlichen Praxen grundlegend verändert. Es sei zu Honorarverlusten gekommen, die auf unterschiedliche Ursachen wie etwa fehlerhafte Fallzahlermittlung, Abfall des RLV-Fallwertes oder Budgetierung vormals freier Leistungen zurückzuführen sind. Rechtsanwalt Dr. Tobias Eickmann empfiehlt betroffenen Ärzten, fristgerecht Widerspruch gegen die RLV-Zuweisungs- und Abrechnungsbescheide zu erheben, um einer ansonsten drohenden Bestandskraft entgegenzuwirken.
Zu diesem Thema referiert Eickmann auf dem 11. Deutschen Medizinrechtstag in Göttingen. Anhand von Praxisbeispielen geht er auf Praxisbesonderheiten, Ausnahmen von der fallzahlbedingten Abstaffelung, Erhöhung der Fallzahlen und auch auf fehlerhaften Berechnungen des RLV durch die KV ein.
Programm und Anmeldeunterlagen:
www.medizinrechts-beratungsnetz.de/medizinrechtstag/medizinrechtstag-2010-programm.pdf

