Fragen & Antworten für Kliniken

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Anmeldung für Kliniken So funktioniert die Suche

Auf dieser Seite finden Sie einige häufig gestellte Fragen zur Arzt-Auskunft. Sollten Sie noch keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie uns auch per E-Mail erreichen. Auf der Seite Kontakt finden Sie ein entsprechendes Formular.

1. Wer kann sich in die Arzt-Auskunft aufnehmen lassen?

Jeder niedergelassene Arzt, Zahnarzt und jede Klinik kann sich bei der Arzt-Auskunft eintragen lassen und dort auch Therapieschwerpunkte angeben. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen oder bei der Stiftung Gesundheit anfordern.

2. Ist die Angabe von Therapieschwerpunkten rechtlich überhaupt zulässig?

Die Arzt-Auskunft ist zulässig - zu diesem rechtskräftigen Urteil kam das Oberlandesgericht Schleswig am 6. Juli 1999. Damit bestätigte das OLG das entsprechende Urteil des Landgerichts Kiel. Die Kieler Richter hatten bereits am 10. November 1998 entschieden dass die Angabe von Therapieschwerpunkten keine unzulässige Werbung darstellt. Ein entsprechendes Urteil für Zahnärzte sprach das Landgericht Düsseldorf am 13.10.2000. Ärzte, Zahnärzte und Kliniken dürfen sich also mit ihren Spezialisierungen in die Datenbank der Arzt-Auskunft eintragen.

Weitere Informationen zum Urteil des LG Düsseldorf vom 13.10.2000 (AZ 38 O 90/00)

Weitere Informationen zum Urteil des OLG Schleswig vom 06.07.1999 (AZ 6 U 21/99)

Weitere Informationen zum Urteil des LG Kiel vom 10.11.1998 (AZ 16 O 19/98)

3. Ich möchte mich bei Ihnen eintragen lassen. Was muss ich dafür tun?

Um sich bei der Arzt-Auskunft eintragen zu lassen, brauchen Sie lediglich den Anmeldebogen auszudrucken, auszufüllen und an die Stiftung Gesundheit zu schicken oder zu faxen. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen oder bei der Stiftung Gesundheit anfordern.

Bitte kopieren Sie das Formular und reichen Sie für jede Abteilung Ihres Hauses eine eigene Anmeldung ein.

4. Was kostet der Eintrag bei der Arzt-Auskunft?

Jede Abteilung kann sich mit einem kostenlosen Grundeintrag (umfasst Name der Klinik, Abteilung, Name des Medizinischen Leiters, Name des Verwaltungsleiters, Adresse, Telefon, Fax, eMail, Homepage-Adresse sowie Angaben zur Lage und Erreichbarkeit) bei der Arzt-Auskunft anmelden. Wenn Sie auch diagnostische und therapeutische Schwerpunkte angeben möchten, wird pro eingetragenem Schwerpunkt ein Kostendeckungsbeitrag fällig. Nähere Informationen finden Sie auf dem Anmeldeformular.

5. Unser Haus ist doch im Telefon-bzw. Branchenbuch verzeichnet. Warum sollten wir uns bei der Arzt-Auskunft eintragen lassen?

Die Arzt-Auskunft bietet gegenüber dem Telefon- oder Branchenbuch zwei entscheidende Vorteile: Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, therapeutische und diagnostische Schwerpunkte anzugeben. So können Sie ein genaues Profil Ihres Hauses und der angebotenen Leistungen darstellen. Außerdem bietet die Arzt-Auskunft die Möglichkeit, ortsübergreifend nach einer Klinik zu suchen und so auch Patienten aus dem ganzen Bundesgebiet zu erreichen.

6. Wer ist Träger der Arzt-Auskunft?

Die Arzt-Auskunft wird getragen von der gemeinnützigen Stiftung Gesundheit.

7. Wer ist die Stiftung Gesundheit?

Die Stiftung Gesundheit ist eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Aufgabe der Stiftung ist es, Verbrauchern in dem unübersichtlichen Feld von Medizin und Gesundheit verlässliche, verständliche Informationen und praktische Orientierung zu bieten. Die Stiftung Gesundheit ist unabhängig von Regierung und Parteien, Industrie und weltanschaulichen Gruppierungen und verfolgt keinerlei kommerzielle Interessen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stiftung Gesundheit.

8. Wie finanziert sich die Arzt-Auskunft?

Die Arzt-Auskunft finanziert sich einerseits durch Spenden, andererseits durch die Kostendeckungsbeiträge der Ärzte, die mit ihren therapeutischen Schwerpunkten in der Datenbank verzeichnet sind.