Das Projekt: Barrierefreie Praxis

 

Kriterien zur Kennzeichnung barrierefreier Praxen

 

Behindertenparkplätze

Es gibt mindestens einen Praxis-Stellplatz, der die Anforderungen an einen Behindertenparkplatz erfüllt:

  • Die Borde müssen in ganzer Breite auf einer Höhe von 3 cm abgesenkt, taktil und optisch kontrastierend wahrnehmbar gekennzeichnet sein
  • Bei Parkplätzen quer zur Fahrtrichtung muss
    • ein Doppelstellplatz mindestens sechs Meter breit und fünf Meter lang,
    • ein einfacher Stellplatz  mindestens 3,50 Meter breit sein
  • Parkplätze in Fahrtrichtung beträgt
    • die Mindestbreite insgesamt 3,50 Meter,
    • die Bewegungsfläche neben dem Fahrzeug 1,50 Meter
 

Praxis ebenerdig oder Aufzug vorhanden

Der Zugang zur Praxis kann einzelne Stufen umfassen. Sofern die Praxis sich nicht im Erdgeschoss befindet bzw. ebenerdig zu begehen ist, steht ein Lift zur Verfügung. Diese Kategorie stellt in erster Linie eine Erleichterung für gebrechliche Personen dar.

 

Zugang ist stufenfrei

Der stufenlose Zugang erfolgt möglichst über den Haupteingang der Praxis, im Ausnahmefall über einen Nebeneingang, wobei anlegbare Rampen oder ein Treppenlift, der auch mit einem Elektrorollstuhl nutzbar sein muss, als Hilfsmittel akzeptiert werden.

 

Aufzug ist rollstuhlgerecht

Die Bewegungsfläche vor Fahrschachttüren muss so groß wie die Grundfläche des Aufzugsfahrkorbs, mindestens aber 150 cm breit und mindestens 150 cm tief sein. Sie darf sich mit Verkehrswegen und anderen Bewegungsflächen nicht überlagern. Lichte Breite der Fahrschachttüren mindestens 90 cm. Sie darf nicht gegenüber abwärts führenden Treppen und Rampen angeordnet sein. Bedienungstableau und Haltestangen müssen vom Rollstuhl aus zu erreichen sein (DIN 18025-1.)

 

Aufzug ist barrierefrei

Zusätzlich zu den Anforderungen an rollstuhlgerechte Aufzüge, müssen auch folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Personenaufzüge mit mehr als zwei Haltestellen müssen über Haltestellenansagen verfügen
  • Die Schrift des Bedientableaus ist erhaben, kontrastreich und blendfrei lesbar sowie mindestens drei Zentimeter groß
  • Es gibt einheitlich taktile Hinweise auf die Geschossebene
 

Zugang ist barrierefrei

Damit der Zugang zu einer Praxis als barrierefrei gilt, müssen Behindertenparkplätze gekennzeichnet sein, ein stufenloser Zugang gewährleistet und der Zugang rollstuhlgerecht sein (d.h. alle Türen innerhalb der für Patienten bestimmten Praxisräumlichkeiten müssen eine Mindestdurchgangsbreite von 80 cm aufweisen, die Türschwelle dabei nicht höher als 3 cm).

 

Untersuchungsmöbel höhenverstellbar/flexibel

Bei der Notwendigkeit des Umsetzens aus dem Rollstuhl in einen Behandlungsstuhl, (z.B. bei Augen- oder HNO-Ärzten) müssen die Armlehnen wegklappbar sein oder eine ausreichende Bewegungsfläche für einen Rollstuhl (Behandlung ohne Umsetzen) vorhanden sein. Die Untersuchungsliegen, Gynäkologischen Stühle, Zahnarztstühle etc. müssen höhenverstellbar/ flexibel sein und so die Untersuchung gewährleisten.

 

Gebärdensprache

Die Praxis ermöglicht durch eine/n oder mehrere MitarbeiterInnen der Arztpraxis die Kommunikation mittels der Gebärdensprache.

 

Orientierungshilfen für Sehbehinderte

Sehbehinderten und blinden Menschen werden Orientierungshilfen geboten, wie taktile Bodenelemente, die mit dem Tastsinn deutlich wahrnehmbar und kontrastreich gestaltet sind. Zudem gelten folgende Anforderungen:

  • Bei Treppen muss die erste und letzte Treppenstufe deutlich markiert sein.
  • Glasflächen und Glastüren müssen kontrastreich markiert sein.
  • Schilder sollen gut lesbarer und mit kontrastreicher Beschriftung in Augenhöhe angebracht sein.
  • Die Beleuchtung von Treppenhäusern und Fluren ist hell und blendfrei.
 

WC ist bedingt barrierefrei

Das Patienten-WC der Praxis gilt als bedingt barrierefrei, wenn nicht alle Anforderungen an ein WC erfüllt sind, so z. B., wenn die Toilette nur einseitig anfahrbar ist. Die grundlegenden Anforderungen wie Türbreite, stufenloser Zugang, ausreichende Bewegungsfläche müssen jedoch erfüllt sein.

 

WC ist barrierefrei

Das Patienten-WC der Praxis gilt als barrierefreies WC, wenn

  • die Türbreite mindestens 80 cm aufweist,
  • der Zugang stufenlos oder über eine Rampe mit bis zu 6 % Steigung erreichbar ist,
  • Schiebetüren oder Türen sich nach außen öffnen lassen,
  • rechts und links neben dem Toilettenbecken mindestens 95 cm breite und 70 cm tiefe Bewegungsflächen vorhanden sind,
  • die Bewegungsfläche vor dem Waschtisch und der Toilette mindestens 1,50 Meter breit und 1,50 Meter lang ist,
  • die Höhe des WC-Sitzes 48 cm beträgt
  • Haltegriffe rechts oder links neben dem WC vorhanden sind,
  • Die Spülung im Sitzen mit Arm oder Händen aus erreichbar ist,
  • WC - Papierhalter sich beidseitig an den Haltegriffen befinden,
  • der Waschtisch bedingt unterfahrbar ist, das heißt die Kniefreiheit  etwa 67 Zentimeter Höhe beträgt,
  • Armaturen, Seifenspender und Trockenvorrichtung erreichbar und einhändig bedienbar sind und
  • Toilette, Waschbecken, Taster sowie Haltegriffe kontrastreich gestaltet sind.

Angaben zur DIN 18024-2 für sanitäre Anlagen finden Sie auch unter www.nullbarriere.de und www.barrierefreies-cottbus.de

 

Praxis ist rollstuhlgerecht

Die Praxis gilt als rollstuhlgerecht / barierrefrei, wenn die nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind. Dies bedeutet - zumindest in der derzeitigen Ausbaustufe der Arzt-Auskunft - nicht zwangsläufig, dass die Praxis nach der Verordnung DIN 18024-2 für öffentliche Gebäude durchweg barrierefrei ist. Der Zugang und die Bewegungsfreiheit müssen jedoch gegeben sein, indem:

  • Die Türbreite mindestens 90 cm ist,
  • Der Zugang stufenlos oder über eine Rampe mit bis zu 6% Steigung erreichbar ist,
  • Die Gänge mindestens 120 cm breit sind,
  • Das Mobiliar so gestellt ist, dass die Durchfahrt mit einem Rollstuhl möglich ist oder
  • Die Praxisräumlichkeiten komplett stufenlos sind bzw. durch einen für Rollstühle geeigneten Aufzug erreichbar sind
 

Praxis ist barrierefrei

Die Praxis gilt als barrierefrei, wenn die nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: