Informationen zur Anmeldung bei der Arzt-Auskunft

Die Partner der Arzt-Auskunft Informationen für Kliniken
Fragen & Antworten für Kliniken So funktioniert die Suche

Ausschließlich Ärzte, Zahnärzte und Kliniken können sich bei der Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit eintragen lassen. Bitte verwenden Sie das folgende Anmeldeformular.

Wir freuen uns auf Sie als Teilnehmer der Arzt-Auskunft.

Die Anmeldungen werden von der Stiftung Gesundheit geprüft. Dafür benötigen wir die Angaben samt Ihrer Unterschrift auf Papier. Wir bitten Sie daher, das folgende Formular auszudrucken, zu faxen oder per Brief zu schicken

–Teilnahmebedingungen (Download als PDF-Datei, 45 KB)

Um diese Dateien lesen zu können, benötigen Sie den Acrobat Reader. Ein Klick genügt, und Sie können sich das Programm kostenlos herunterladen.

Anforderungen an die Schwerpunkte

Die Patienten suchen anhand der Diagnose- und Therapieschwerpunkte. Deshalb kommt ihnen besondere Bedeutung zu. Die Angabe der Schwerpunkte beim Such-Service der Stiftung Gesundheit ist zulässig; sie verstößt nicht gegen geltendes Recht.
(Urteil LG Düsseldorf, Urteil OLG Schleswig, Urteil Landgericht Kiel).

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung folgende Hinweise:

  • Bitte orientieren Sie die therapeutischen Schwerpunkte im Anmeldeformular am Sprachgebrauch der Patienten.
  • Es darf keine Verwechslungsgefahr mit Angaben nach der Weiterbildungsordnung bestehen.
  • Die therapeutischen Schwerpunkte müssen in Ihrem Haus tatsächlich angeboten werden.
  • Es muss sich um Tätigkeiten handeln, die mit ärztlich-/zahnärztlich-wissenschaftlichen Methoden gemessen möglich und sinnvoll sind.
  • Die Bezeichnung des Schwerpunktes darf über die sachliche Information nicht hinausgehen und keine reklamehafte Herausstellung der Klinik bedeuten.
  • Ihr Haus muss belegen können, dass die entsprechenden Qualifikationen bestehen.
  • Das ärztliche Personal muss sich nach allgemeinen Berufsgrundsätzen in den Schwerpunkten laufend fortbilden.

Die Arzt-Auskunft ist in erster Linie ein telefonischer Service auf gebührenfreier Hotline. Für den Betrieb des Call-Centers und der Telefonkosten leisten die eingetragenen Ärzte, Zahnärzte und Kliniken eine Umlage (siehe Anmeldebogen, folgende Seite).

Der Beirat der Stiftung Gesundheit (Ärzte und Zahnärzte der verschiedenen Fachdisziplinen) prüft die zur Anmeldung aufgegebenen Diagnose- und Therapieschwerpunkte. Nachweise über die entsprechende Ausbildung müssen Sie auf Anfrage vorlegen können. In Stichprobe werden zudem Befähigungsnachweise angefordert.