Suche nach Therapieschwerpunkten – Erläuterungen zu den Suchkriterien

Die Suchkriterien in der Arzt-Auskunft gehören gemäß der Berufsordnung unterschiedlichen Kategorien an. Bitte beachten Sie, dass es in einzelnen Landesärztekammern im Detail Abweichungen geben kann.

Facharztbezeichnung

Die Facharztbezeichnung wird nach mehrjähriger Ausbildung und Prüfung durch die jeweilige Landesärztekammer bzw. Landeszahnärztekammer verliehen. Zu dieser Kategorie zählen folgende Suchkriterien:

Zusatzbezeichnungen/ Teilgebiete

Die Zusatzbezeichnungen/ Teilgebietsbezeichnungen werden nach Weiterbildung gemäß Weiterbildungsverordnung durch die jeweilige Landesärztekammer bzw. Landeszahnärztekammer verliehen. Um die Verständlichkeit für Patienten zu gewährleisten, ist in unserer Systematik bei Bedarf eine laiengerechte deutschsprachige Übersetzung vorangestellt. Zu dieser Kategorie zählen folgende Suchkriterien:

Diagnose- und Therapieschwerpunkte

Alle Suchkriterien, die nicht zu den vorgenannten Kategorien zählen, sind Diagnose- und Therapieschwerpunkte (kurz "Schwerpunkte"). Diese teilen die Ärzte und Zahnärzte in eigener Verantwortlichkeit mit. Nach den Regeln der Stiftung Gesundheit müssen Ärzte und Zahnärzte unter anderem nachweisen können, dass sie sich in den Schwerpunkten kontinuierlich fortbilden.

Alle zahnärztlichen Schwerpunktbezeichnungen beziehen sich auf zahnärztliche Diagnostik und Therapie bei Erkrankungen mit zahnmedizinischem Bezug.

Über angegebene Sprachkenntnisse muss der Arzt bzw. Zahnarzt selbst oder ein kontinuierlich in der Praxis zur Verfügung stehender Mitarbeiter verfügen.

Über die Wahl der geeigneten Therapie können nur Arzt und Patient im individuellen Fall und in direktem Kontakt entscheiden.

Psychologische Psychotherapeuten

Psychologische Psychotherapeuten können bei entsprechender Ausbildung und Zulassung den Vertragsärzten gleichgestellt sein.